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1329. Juni 28. (Breslau).

IIII Kal. Jul.

Herr Thyczco, Vizepfarrer zu Kostenblut, sagt als erster vom Pfarrer von Kostenblut vorgeführter Zeuge aus: Er habe von dem früheren Pfarrer von K., Johann dem Schwaben, sagen hören, dass die Zehnten von allen Dörfern, die im Prozess genannt werden, zur Kirche in K. gehören, und auch von andern Dörfern, z. B. Symacovicz (Simschütz) und Sobcovicz (Zobkendorf, Kr. Neumarkt), und dass der Bischof, er glaube Johann Konica († 1301), als der Pfarrer von K. abwesend war, und gegen dessen Willen die Kirche zu Semydrozicz (Schöbekirch) auf die Zehnten daselbst begründet habe. Nach seiner Rückkehr aus Schwaben habe dann Johann der Schwabe den Pfarrer der neubegründeten Kirche, dessen Name er nicht wisse, citiren lassen und sich mit ihm dahin geeinigt, dass dieser ihm mit 4 Mk. jährlich für diese Zehnten entschädige. Genaueres bezüglich des Jahres etc. könnte er aber nicht angeben; es sei ca. 14 Jahre her. Der Pfarrer Johann sagte auch, er habe das Präsentationsrecht für die Kirche zu Schöbekirch. Die Rede sei, dass die Zehnten immer zur Kirche zu K. gehört und als Garbenzehnt zu ihr gebracht worden seien. Auf die Frage, von wem er es gehört, antwortete er: von den Aeltesten zu K.; er nannte Hermann Corner, Bogusch, Hildebrand Pheffercarn. Weiter sagte er u. a., er wisse genau, dass Herr Konrad, jetzt Pfarrer in Crincz (Krintsch, Kr. Neumarkt), zur Zeit, als derselbe Pfarrer in Schöbekirch war, jährlich 4 Mk. für genannte Zehnten dem Johann dem Schwaben, Pfarrer von K., oder dessen Prokuratoren gezahlt hätte. Darauf wäre Herr Lorenz ihm gefolgt, jetzt Pfarrer zu Huntswelth, alsdann Nikolaus, die alle für die genannten Zehnten 4 Mk. gezahlt hätten. Ob auch der jetzige Pfarrer von Schöbekirch, Jakob, wisse er nicht. Allerdings hätte er selbst sie nicht zahlen sehen, jedoch wiederholt habe er dazu ermahnt. Pfarrer Jakob zahle seit 3 Jahren nicht, und es hindere ihn Niemand gewaltsam daran; mit welchem Rechte er nicht zahle, wisse er nicht. Jener Zehnte gelte bisweilen 10, bisweilen 8 Mk. von 40 ausgesetzten Hufen, je nach der Ernte. Seit wann dies so sei, und wie darüber zu Kostenblut, Zabloth (Sablath) und in der Umgegend die Pfarrer und die Bauern dächten, wüsste er nicht, und ob sie nicht dem Pfarrer von K. zu Liebe redeten. Er sei aber seit 17 Jahren ständig in K., und es sei dies das allgemeine Gerede. Er selbst sei 40 Jahre und darüber alt, von Geburt ein Deutscher und kenne die Streitenden bereits vor dem Prozess; er sei aber ganz unbeeinflusst etc.

Prozessrotulus des Vincenzstifts v. J. 1329 im Bresl. Staatsarch. Vincenzstift 197 b.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.